Landflächen können je nach ihrer Beschaffenheit und Lage ganz unterschiedliche Pflanzen- und Tierarten beherbergen, ganz verschiedene Ökosysteme. Jede Landfläche ist einzig und birgt ein bestimmtes Potential an möglichen Tier- und Pflanzengesellschaften. Mit "Potential" ist dabei gemeint, dass nicht überall, wo die Lebensbedingungen für bestimmte Arten und ein bestimmtes Ökosystem passend sind, sich auch genau dieses Ökosystem eingestellt hat.
Klassifizierungen wie zum Beispiel die Natura-2000-Einteilung fassen Flächen nach Ähnlichkeit ihrer Beschaffenheit und potentiellen Flora und Fauna zu verschiedenen Typen zusammen. Manche Flächen sind Lebensraum für seltene oder gar vom Aussterben bedrohte Arten und gelten daher als besonders wertvoll und erhaltenswürdig, andere gelten als besonders typisch für die Region. Wieder andere Flächen fallen weniger auf, beheimaten aber, zumindest potentiell, eine ebensolche Vielfalt an Lebensformen wie die anderen. Manche Flächen haben sich allein durch die Natur zu ihrem heutigen Typus entwickelt, andere sind durch die menschliche Kultur der Landbewirtschaftung wesentlich mitgeprägt.
Mit der Nutzung von Flächen für Land- oder Forstwirtschaft greift der Mensch in die natürliche Entwicklung ein, die sich auf dieser Fläche abspielt. Jede Nutzung verändert die Lebensbedingungen auf und unter der genutzten Fläche und damit die vorhandenen und sich entwickelnden Ökosysteme. Das muss nicht immer von Nachteil sein: Manche Typen von Lebensräumen entstehen gerade erst durch die menschliche Gestaltung der Fläche, durch Holzeinschlag, Mahd, Beweidung durch Nutztiere oder auch durch die Verwendung der Fläche als Truppenübungsplatz. Viele Arten profitieren von "offener", also unbewaldeter Landschaft. Oft ist es freilich so, dass Lebensräume durch die menschliche Nutzung der Fläche verschwinden. Die menschliche Umgestaltung der Landschaft zugunsten einer großflächigen, intensiven und effizienten land- oder forstwirtschaftliche Nutzung hat die Lebensräume und deren Vielfalt stark reduziert. Große zusammenhängende Nutzungsflächen machen für viele Arten die Abstände zwischen den ohnehin reduzierten möglichen Lebensräumen unüberbrückbar.
Die Meinungen und Strategien gehen auch unter Naturschützern auseinander, ob und wie der Mensch überhaupt in naturgewidmete Flächen eingreifen soll.
Im Sinne des Artenschutzes werden beispielsweise für bestimmte, bedrohte Arten Biotope angelegt oder Nisthilfen angebracht. Zahlreiche Maßnahmen und Projekte zielen darauf ab, bestimmte Tier- und Pflanzenarten zu schützen und in einer Region zu erhalten. Flächen werden von Menschenhand so umgestaltet, dass sie für eine bestimmte Art als Habitat geeignet werden. Mit solchen kompensatorischen Eingriffen wird versucht, die nachteiligen Folgen menschlicher Eingriffe in die Ökosysteme auszugleichen. Für den Artenschutz ist es auch notwendig, vielfältige Landschaften zu erhalten. Daher soll Offenland weiter bewirtschaftet und dadurch an der Verbuschung und Bewaldung gehindert werden. Kurz: Artenschutz erlaubt menschliches Eingreifen, oder erfordert es sogar.
Mit dem sogenannten Prozessschutz wird dagegen der These gefolgt, dass die Natur am besten ganz ohne menschliches Eingreifen ihre eigenen Prozesse reguliert. Diese Selbstregulation braucht freilich ausreichend Raum und Zeit, um wirksam zu werden. Hätte der Mensch nie eingegriffen, hätte genau diese Selbstregulation ja schon immer stattgefunden. Und, so die Folgerung, würde der Mensch in einem Areal (groß genug gedacht) nicht mehr eingreifen, würde das auch wieder stattfinden. Wie es so schön heißt, lässt man dann die Natur Natur sein, überlässt sie damit ihrer eigenen dynamischen Entwicklung und wird selbst zum gespannten Beobachter. Menschliche Eingriffe in das Gelände vollständig zu unterlassen, also auch keine Pflanz- oder Pflegemaßnahmen vorzunehmen, wird vor allem in Nationalparks oder sogenannten Wildnisflächen angewendet. Prozessschutz setzt eine Mindestgröße des betreffenden Areals und einen Mindestabstand zu bewirtschaftetem Gelände voraus.
Mit "Naturerbe" ist gemeint, dass die betreffenden Landflächen dauerhaft der Natur gewidmet werden. Auf diesen Flächen ist die menschliche Nutzung dem Naturschutz klar untergeordnet oder unterbleibt gänzlich. Menschliche Pflegeeingriffe sind möglich, sofern keine reine Prozessschutz-Strategie verfolgt wird; sie erweisen sich oft als hilfreich für die Natur und sind teilweise notwendig.
Mit "Naturerbe" ist auch gemeint, dass es sich um eine dauerhafte Überlassung zugunsten der Natur handelt. Die Natur tritt auf diesen Flächen ein Erbe an, das ihr aus staatlicher oder privater Hand übergeben wird, und die Natur kann dieses Erbe auf Dauer behalten. Die Garantie für die dauerhafte Widmung für die Natur übernehmen Staat oder Land, Naturschutzverbände oder Naturschutzstiftungen.
Stiftungen sind auf ewige Zeit angelegt. In verschiedenen Epochen haben immer wieder andere Akteure das Sagen und nehmen - je nach den Erfordernissen der Zeit - einmal mehr, einmal weniger Rücksicht auf die Artenvielfalt in Flora und Fauna. Dagegen bleiben Naturschutzstiftungen über alle Epochen hinweg an ihre Zielsetzung, wie sie in der jeweiligen Satzung verankert ist, gebunden. Sie sind daher besonders geeignet, die dauerhafte Naturwidmung einer Landfläche zu garantieren.
Die Stiftung Natur Zuerst übernimmt solche dauerhafte Garantie für ehemals land- und forstwirtschaftliche Flächen, die zu Naturoasen umgewidmet werden und allein auf die Förderung einer gesunden und möglichst vielfältigen Pflanzen- und Tierwelt abzielen. In diesen Naturoasen zählt biologische Vielfalt in Flora und Fauna, nicht Ertrag durch Nutzung. Zu diesem Zweck erwirbt die Stiftung Natur Zuerst Eigentum an land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken durch Zustiftung oder Kauf und gestaltet sie zugunsten einer gesunden und artenreichen Flora und Fauna.
Im Vordergrund des Konzepts steht nicht ein möglichst großes zusammenhängendes Areal, sondern die Verschiedenartigkeit von Flächen hinsichtlich Lage und Bewuchs. Diese Ausrichtung erlaubt zwar keine gänzlich sich selbst überlassene Natur auf der einzelnen Fläche, und sie bringt auch einen höheren Anteil pflegebedürftiger Randbereiche mit sich. Dafür sind aber auf den einzelnen Flächen thematisch unterschiedliche Modellprojekte möglich, die noch dazu in verschiedenen Regionen öffentlich informieren und jeweils örtliche Mithilfe ermöglichen. Die Naturoasen der Stiftung sind jeweils einzig und vielfältig hinsichtlich Lage, Geländeverlauf, Bodenqualität, Klima, Benachbarung, Bewuchs und örtlich vorkommender Tierwelt. Die Vielfalt der Flächen, ebenso wie der Strukturreichtum innerhalb der einzelnen Fläche, bringt es mit sich, dass viele unterschiedliche Ökosysteme bestehen und die Artenvielfalt auf breiter Basis gefördert wird. Ökologisch gesehen fungieren Naturoasen auch als "Trittsteine", als Inseln und Anlaufstellen für Tierarten, die damit die großen Abstände zwischen den verbliebenen geeigneten Habitaten überbrücken können.
Die menschliche Nutzung tritt in den Naturoasen der Stiftung Natur Zuerst in den Hintergrund. Das menschliche Eingreifen reduziert sich nach Möglichkeit auf Pflegeeingriffe und Maßnahmen für den Artenschutz. Auf manchen Flächen ist Nutzung auch und gerade unter Naturschutzgesichtspunkten weiterhin angezeigt. Beispielsweise werden Wiesenflächen nach einer ökologisch orientierten Umgestaltung (Stichwort: Agroforst) weiter durch Mahd oder Beweidung bewirtschaftet. Auch erfordert der Wandel von einem Fichtenwald zu einem Laub-Mischwald (Stichwort: Waldumbau) wiederholt nicht nur die Fällung, sondern auch die Entnahme von Nadelholz aus dem Wald. Schließlich erfordert die Umgestaltung und laufende Pflege auch finanziellen Aufwand, der auch bei Knappheit immer noch durch Erträge aus extensiver Nutzung beglichen werden kann. Langfristiges Ziel der Stiftung auf der einzelnen Fläche ist es, ihr nur gerade so viel Ertrag abzuverlangen, wie zum Bestreiten ihrer laufenden Pflege notwendig ist. Damit dient jede Naturoase nur sich selbst und dem Leben in ihr.